Nach dem Autounfall: Orientierung für Geschädigte

Ein Autounfall wirft Fragen auf, gerade wenn er nicht oder nicht allein durch Sie verursacht wurde: Wer zahlt den Schaden, wer das Gutachten, wer haftet bei Teilschuld? ProRight ordnet Ihre Angaben nach festen, objektiven Kriterien ein und vermittelt Ihren Fall dokumentiert an einen passenden, registrierten Rechtsdienstleister für Unfallschäden. Sie erhalten dadurch einen Zugang zu Unterstützung, den Sie sonst vielleicht nicht gefunden hätten. Die Fallbeschreibung ist kostenfrei, eine Einschätzung Ihres Einzelfalls nehmen wir nicht vor.

Was Sie jetzt tun können

Sichern Sie zuerst Beweise: Fotos der Unfallstelle und Schäden, Kontaktdaten von Zeugen, den Namen der gegnerischen Versicherung und, falls vorhanden, das Polizeiprotokoll. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch wenn sie zunächst leicht wirken. Warten Sie mit einer Reparatur oder Entsorgung des Fahrzeugs, bis ein Gutachten vorliegt. Wenden Sie sich zeitnah an einen Gutachter; bei Unklarheiten zur Haftung hilft eine fachkundige Stelle weiter — auch bei Teilschuld.

Wer die Kosten trägt

In der Regel trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, soweit sie für den Unfall mitverantwortlich ist — etwa Reparatur, Gutachten, Mietwagen und in vielen Fällen auch Rechtsanwaltskosten. Bei Teilschuld wird häufig anteilig reguliert, ein vollständiger Ausschluss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Wie hoch der Anteil im Einzelfall ausfällt, hängt von den Umständen und der Beweislage ab und wird nicht von ProRight, sondern vom zuständigen Partner geprüft.

So läuft es über ProRight

Sie beschreiben Ihren Unfall über ein kurzes Formular: Hergang, Beteiligte, vorhandene Belege. ProRight ordnet die Angaben nach festen, objektiven Kriterien ein, etwa ob eine gegnerische Versicherung bekannt ist und welche Unterlagen vorliegen. Passt der Fall, geben wir ihn dokumentiert an einen registrierten Rechtsdienstleister für Unfallschäden weiter, der die weitere Bearbeitung übernimmt und sich bei Ihnen meldet. Die Fallbeschreibung über ProRight ist kostenfrei — was eine Zusammenarbeit mit dem Partner kostet, erfahren Sie von diesem direkt.

Was wir nicht tun

ProRight ist Vermittler, kein Rechtsdienstleister und keine Kanzlei: Wir beraten nicht rechtlich, bewerten Ihren Einzelfall nicht und übernehmen keine Verhandlung mit der Versicherung. Diese Aufgaben liegen beim registrierten Partner, an den wir Ihren Fall nach der Vorprüfung weitergeben.

Beschreiben Sie Ihren Unfall in wenigen Minuten — die Fallbeschreibung ist kostenfrei und unverbindlich. ProRight ordnet Ihre Angaben ein und vermittelt sie bei Eignung an einen registrierten Partner.

Häufige Fragen

Zahlt die gegnerische Versicherung auch bei Teilschuld?

Teilschuld schließt einen Anspruch in der Regel nicht aus. Je nach Haftungsanteil kann die gegnerische Versicherung anteilig für Schäden aufkommen. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und wird nicht von ProRight bewertet, sondern vom zuständigen Partner geprüft.

Muss ich den Gutachter selbst bezahlen?

In der Regel trägt bei überwiegender Gegnerhaftung die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines Gutachtens als Teil des Schadensersatzes, denn das Gutachten dient dem Nachweis der Schadenshöhe. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüft der zuständige Partner nach der Übergabe, nicht ProRight selbst.

Was kostet mich die Fallbeschreibung über ProRight?

Die Beschreibung Ihres Falls über ProRight ist kostenfrei und unverbindlich, Sie gehen dadurch keine Verpflichtung ein. Kommt es zu einer Vermittlung, gelten die Konditionen des registrierten Partners, die Sie vor Beginn der Zusammenarbeit in Ruhe erfahren und prüfen können.